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Frühpensionierte bleiben beitragspflichtig:
 
Wer vorzeitig in Pension geht, ist als Nichterwerbstätiger bis zum ordentlichen Rentenalter beitragspflichtig: Frauen bis 64, Männer bis 65 Jahre. Die Höhe des Beitrags hängt ab von Vermögen und Renteneinkommen. Zum Renten-einkommen zählen neu auch AHV-Renten. [Mehr...]
 
Merkblatt zum Einkauf in die 2. Säule:  
Welchen Einfluss hat das aktuellste Bundesgerichtsurteil vom März 2010 auf geplante Einkäufe in die Pensionskasse? [Download PDF...]  
AHV:
 
Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen [Download PDF...]  
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