Wer vorzeitig in Pension geht, ist als Nichterwerbstätiger bis zum ordentlichen Rentenalter beitragspflichtig: Frauen bis 64, Männer bis 65 Jahre. Die Höhe des Beitrags hängt ab von Vermögen und Renteneinkommen. Zum Renten-einkommen zählen neu auch AHV-Renten.
[Mehr...]